Leistungen

Beratung

Pflege SGB XI

Behandlungspflege SGB V

Betreuung

Hauswirtschaft

Pflegepause

24 Std. Erreichbarkeit und Hausnotruf

Persönliche Assistenz

Beratung

Wir verstehen, dass der Wunsch, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu wollen und möchten Sie gerne dabei unterstützen, sich diesen Wunsch zu erfüllen.

Jede Pflegesituation stellt nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für pflegende Angehörige und die Familie eine große Herausforderung dar. Doch es gibt Möglichkeiten der Entlastung.

Im Rahmen unserer Beratungsangebote informieren wir Sie gerne.

Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind bei Pflegebdürftigen, die Pflegegeld erhalten, je nach Pflegegrad in verschiedenen Intervallen verpflichtend.

Hier helfen wir Ihnen gerne weiter und bieten folgendes an:

   Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

•   Aufklärung über gesetzliche Ansprüche im persönlichen Gespräch

Pflege SGB XI

Eine Pflege, individuell auf Ihre Versorgungssituation angepasst, steht bei uns an oberster Stelle. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren individuellen Wünschen.

Unser multiprofessionelles Team ist Ihnen gerne behilflich bei:

•   der täglichen Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen)

•   Mundpflege

•   Rasur, Hautpflege, Kämmen

•   Maniküre und Pediküre

•   Toilettengängen

•   Inkontinenzversorgung

•   An- und Auskleiden / Bekleidungswechsel

•   Stoma- und PEG- Versorgung

•   Zubereiten von Mahlzeiten

•   Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

•   Parenterale Ernährung

•   Mobilisation/ Lagerung

•   Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung, Einkäufe erledigen)

Behandlungspflege SGB V

Unter Behandlungspflege fallen für Sie alle Leistungen, die Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt verordnet, auch hier unterstützt Sie unser Team bei:

•   Medikamente stellen und verabreichen

•   Blutdruck- und Blutzuckermessungen

•   Injektionen i.m. und s.c., Insulingaben

•   Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

•   Kompressionsverbände an- und ablegen

•   Einreibungen

•   Inhalationen

•   o2- Versorgung

•   moderne Wundversorgung

•   Katheterlegen und Versorgung mit suprapubischen Kathetern

•   Stomaversorgung

•   Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase

Betreuung

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um ein wenig zu entspannen und neue Kraft zu schöpfen!

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei:

• Behördenangelegenheiten

• Begleitung zu Ärzten

• Freizeitaktivitäten

• Spaziergängen

• Gesellschaftsspielen

• Gedächtnistraining

• Besuche sicherstellen

• Haushalt

Hauswirtschaft

Oftmals stellt die Haushaltsführung für Pflegebedürftige eine große Herausforderung dar, da die Kräfte nachlassen, Einkäufe nicht mehr getragen werden können und das eigene Tun im Krankheitsfall Gefahren in sich birgt.

Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter bei:

• Staubwischen

• Fenster putzen

• Bodenpflege

• Einkaufen

• Kochen und Vorrat prüfen

• Wäsche waschen, aufhängen, wegsortieren

• Aufräumarbeiten

• u.v.m.

Pflegepause

Gerade für Angehörige stellt die Pflege ihrer Liebsten eine große Herausforderung, sowie auch eine physische und psychische Belastung dar. Häufig bleibt das eigene Leben auf der Strecke. Sie fühlen sich verantwortlich, aber Sie können nicht rund um die Uhr übers ganze Jahr alles auffangen. Hier gibt es Unterstützung von der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege § 39, sofern Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Gönnen Sie sich diese Auszeit und lassen Sie sich von uns beraten!

Folgende Hilfen können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden:

• Grundpflege

• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

• Persönliche Assistenz

• Fahrservice

24 Std. Erreichbarkeit und Hausnotruf

Auf uns können Sie sich jederzeit verlassen, Sie sind niemals auf sich alleine gestellt. Ob nach Büroschluss, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen, wir gewährleisten eine 24 h Rufbereitschaft und helfen auch gerne bei einem Antrag auf ein Hausnotrufsystem. Hier bekommen Sie Hilfe per Knopfdruck! Ein Hausnotrufsystem ist ein anerkanntes Hilfsmittel und auch hier bietet sich die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten bezuschusst, sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, der Betroffene überwiegend alleine lebt und in Notsituationen nicht über ein Telefon Hilfe anfordern könnte.

• Hilfe über unsere Telefonnummer

• Hilfe bei der Antragstellung Ihrer Pflegekasse

Persönliche Assistenz

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad oder einem Höherstufungsantrag, ggf. Widersprüchen, sowie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen und Therapien oder Essen auf Rädern behilflich! Außerdem können Sie sich auf uns verlassen, wenn es um die Überleitung vom Krankenhaus in die Häuslichkeit geht oder Sie Unterstützung im Rahmen eines MDK Besuchs benötigen.